Gewerblich — Smart Mobile

Smart Mobile Energy — Bio-ContainerClass 5
151–1000 kW

Smart Mobile Energy — Bio-Container — Frontansicht

Smart Mobile Energy — Bio-Container — Frontansicht

Biomasse-Energie einsatzbereit. Mobile Biomasse-Verbrennungssysteme zur Wärmeerzeugung (Warmwasser oder Luft), mit Zubehör ausgestattet und in spezielle Container oder externe Schutzstrukturen (Shelter) integriert. Ideal für Notfälle, temporäre Anlagen, Umrüstungen oder die Aufrechterhaltung der Heizung während geplanter Wartung.

Sofortige Wärmeerzeugung für Anlagen

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Zertifizierte Brennstoffe

Vom Hersteller zertifizierte Brennstoffe

Konform mit den europäischen Normen EN ISO 17225 — Leistung garantiert durch das Original-Datenblatt.

EN ISO 17225-4

Hackschnitzel

Gehäckselte Hackschnitzel, Korngröße P16S bis P31S. Wirtschaftliche Lösung für große Flächen und automatisierte Silos.

EN ISO 17225-2

Holzpellets

Zylindrische gepresste Holzpellets, Ø6 bis 8 mm, Feuchtigkeit < 10%. Standard-Brennstoff mit hoher Energiedichte.

EN ISO 17225-5

Stückholz

Trockenes Stückholz, Länge 33 bis 50 cm, Feuchtigkeit < 25%. Manuelle Beladung, Autonomie je nach Brennraum.

Spezifikationen gemäß Herstellerdatenblatt. Die Verwendung nicht konformer Brennstoffe führt zum Erlöschen der Garantie und kann die Lebensdauer des Kessels verkürzen.

Smart Mobile Energy — Bio-Container: Förderungen

In Deutschland fördert die KfW (Programm 458, Bundesförderung für effiziente Gebäude) den Austausch einer Heizung gegen einen Biomassekessel (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) in einem bestehenden Wohngebäude.

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (BEG EM)

Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, dazu Boni je nach Situation (Klimageschwindigkeit, Haushaltseinkommen); bis zu 70 %, mit Einkommensbonus bis zu 80 %. Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus bis 28 000 €.

  • BESTEHENDES Wohngebäude; Antrag bei der KfW VOR Beginn des Vorhabens
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab dem 01.02.2027
  • Einkommensbonus (40, 30 oder 10 %) für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Offizielle Quelle ↗

Angaben geprüft am 14. Oktober 2026.

Details zu den Förderungen →
Anrufen +352 661 309 000Studie 24 Std.