Industriell — Warmlufterzeuger (Pellets)

Kalorina Serie 24 EClass 3
151–581 kW

Kalorina Serie 24 E — Frontansicht

Kalorina Serie 24 E — Frontansicht

Die Hochleistungs-Pellet-Warmlufterzeuger der Baureihe Kalorina K24 E werden mit Pellets und Holz betrieben und wurden für alle Anwendungen entwickelt, bei denen eine besonders hohe Aufheizgeschwindigkeit bei geringerer Wärmeträgheit gefordert ist.

Unabhängiger und autonomer Betrieb

StartseiteProdukteKalorina Serie 24 E

Verfügbare Modelle(1 Variante)

Zertifizierungen :EN 303-5
Zertifizierte Brennstoffe

Vom Hersteller zertifizierte Brennstoffe

Konform mit den europäischen Normen EN ISO 17225 — Leistung garantiert durch das Original-Datenblatt.

EN ISO 17225-2

Holzpellets

Zylindrische gepresste Holzpellets, Ø6 bis 8 mm, Feuchtigkeit < 10%. Standard-Brennstoff mit hoher Energiedichte.

EN ISO 17225-5

Stückholz

Trockenes Stückholz, Länge 33 bis 50 cm, Feuchtigkeit < 25%. Manuelle Beladung, Autonomie je nach Brennraum.

EN ISO 17225-6

Olivenpresskuchen

Gepresste Olivenrückstände, Feuchtigkeit < 15%. Verwertetes Nebenprodukt mediterraner Ölmühlen.

EN ISO 17225-6

Zerkleinerte Schalen

Zerkleinerte Nussschalen (Mandel, Haselnuss, Walnuss), Feuchtigkeit < 15%. Kreislauflösung für Landwirtschaftsbetriebe.

Spezifikationen gemäß Herstellerdatenblatt. Die Verwendung nicht konformer Brennstoffe führt zum Erlöschen der Garantie und kann die Lebensdauer des Kessels verkürzen.

Kalorina Serie 24 E: Förderungen

In Deutschland fördert die KfW (Programm 458, Bundesförderung für effiziente Gebäude) den Austausch einer Heizung gegen einen Biomassekessel (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) in einem bestehenden Wohngebäude.

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (BEG EM)

Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, dazu Boni je nach Situation (Klimageschwindigkeit, Haushaltseinkommen); bis zu 70 %, mit Einkommensbonus bis zu 80 %. Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus bis 28 000 €.

  • BESTEHENDES Wohngebäude; Antrag bei der KfW VOR Beginn des Vorhabens
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab dem 01.02.2027
  • Einkommensbonus (40, 30 oder 10 %) für selbstnutzende Eigentümer je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Offizielle Quelle ↗

Angaben geprüft am 14. Oktober 2026.

Details zu den Förderungen →
Anrufen +352 661 309 000Studie 24 Std.